Datensicherheit in der Kanzlei Leineweber
Das Rechtsanwältin Leineweber entgegengebrachte Vertrauen ist gesetzlich durch das Anwaltsgeheimnis geschützt (§ 203 StGB). Rechtsanwältin Leineweber unterliegt einer strengen Geheimhaltungspflicht, gemäß welcher anvertraute Geheimnisse gegenüber jedermann zu wahren sind, auch gegenüber Gerichten und Behörden.
Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation über Telefax und E-Mail weder sicher noch vertraulich ist. Es wird daher empfohlen, die Kommunikation über diese Medien auf nichtsensible Inhalte zu beschränken und vertrauliche Inhalte ausschließlich persönlich, per Kurier oder auf dem Postweg zukommen zu lassen. Technisch ist es nicht möglich, das Anwaltsgeheimnis bei der Kommunikation per E-Mail rechtssicher zu schützen. Somit wird bei diesem Kommunikationsweg jegliche Haftung für die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses ausgeschlossen.
Abweichend von o.g. "unsicherer" E-Mail haben Sie die Möglichkeit, Rechtsanwältin Leineweber per PGP-verschlüsselter E-Mail zu erreichen. Diese Art der Übermittlung genießt durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einen hohen Schutz vor unberechtigtem Zugriff auf dem Transportweg. Rechtsanwältin Leineweber weist jedoch darauf hin, dass die Sicherheit der Anwendung des kryptografischen Verfahrens von zahlreichen Faktoren bei der Erstellung des PGP-Schlüsselpaares abhängt. Da hier durch Rechtsanwältin Leineweber nicht überprüft werden kann, ob der Kommunikationspartner alle Erfordernisse der sicheren Schlüsselpaarerstellung erfüllt hat, ist eine Haftung trotz Verschlüsselung ebenfalls ausgeschlossen.
Sollten Sie die Kommunikation per E-Mail bevorzugen, so geht Rechtsanwältin Leineweber davon aus, dass Sie die Antwort sowie die fortlaufende Kommunikation auf demselben Wege erlauben, sofern Sie nicht ausdrücklich eine andere Art der Korrespondenzform wünschen.
Eine technische Störung des E-Mail-Verkehrs kann nie ganz ausgeschlossen werden. Daher wird darum gebeten, bei zeitkritischen oder wichtige Mitteilungen einen anderen Übermittlungsweg (Telefax, Kurier oder Post) zu wählen oder sich z. B. per Telefon vom Zugang der Korrespondenz zu überzeugen.
In der Kanzlei Leineweber werden technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen eingesetzt, um die verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen der Kanzlei Leineweber werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
- Datenschutzrelevante Angaben und Daten werden auf gesicherten Systemen gespeichert
- Eine Datenspeicherung erfolgt ausschließlich auf Systemen in der Kanzlei / in Deutschland
- Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Leineweber sind gemäß § 5 BDSG und § 203 StGB verpflichtet
- der Zugriff auf erfasste und gespeicherte Daten ist durch ein spezielles Berechtigungsverfahren geschützt