Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach § 4g i.V.m. § 18 und § 4e BDSG
Gemäß § 4g BDSG hat der Beauftragte für den Datenschutz (§ 4f BDSG) auf Antrag jedermann in geeigneter Weise die in § 4e BDSG festgelegten Angaben verfügbar zu machen. Sofern kein Beauftragter für den Datenschutz bestellt ist, obliegt diese Pflicht dem Verantwortlichen. Dies ist Rechtsanwältin Leineweber.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre ist Rechtsanwältin Leineweber sehr wichtig. Deshalb ist die Beachtung der Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Rechtsanwältin Leineweber selbstverständlich. Zweck dieses Gesetzes ist es, Sie davor zu schützen, dass Sie durch die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten durch andere in Ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.
Da Sie ein Recht auf Auskunft über jegliche Nutzung Ihrer Daten haben, informiert Sie Rechtsanwältin Leineweber auf der folgenden Seite in Anlehnung an die §§ 4 ff BDSG (Verfahrensverzeichnis). Selbstverständlich können Sie der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, sofern diese nicht für das Mandatsverhältnis, die Mediation oder ein Vertragsverhältnis erforderlich sind. Für einen solchen Widerspruch genügt eine E-Mail von Ihnen an:
Sie erhalten dann eine Bestätigung auf demselben Kommunikationsweg, sobald der Widerspruch ins System eingepflegt ist.
1) Angaben zur verantwortlichen Stelle (§ 4 e Satz 1 Nr. 1-3 BDSG)
Name der verantwortlichen Stelle
Britta Leineweber, Rechtsanwältin & Mediatorin
Leiter der verantwortlichen Stelle und der Datenverarbeitung
Britta Leineweber, Rechtsanwältin & Mediatorin
Anschrift der verantwortlichen Stelle
Wertherstraße 421, 33619 Bielefeld
Telefon: 0521-78440970, Telefax: 0521-78440971
E-Mail:
2) Zweckbestimmung der Datenerhebung, Datenverarbeitung oder Datennutzung
Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt zum Zweck der außergerichtlichen und gerichtlichen Beratung und Vertretung im Sinne berufsrechtlicher Bestimmungen, zur Durchführung anwaltlicher Mediationsverfahren, im Rahmen der Tätigkeit als Anerk. Güte- und Schlichtungsstelle i.S.d. §794 ZPO sowie im Kontakt mit Auftraggebern zur Durchführung von Dozenten- und Vortragstätigkeiten. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt nur zu den oben angegebenen Zwecken.
3) Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Datenkategorien
Auftraggeber bzw. Mandanten und deren Mitarbeiter, Medianten und deren Mitarbeiter, Familienangehörige, Kunden, Lieferanten und Dienstleister, Vertragspartner der Kanzlei und Mitarbeiter sowie Kontaktpersonen und/oder Gegenparteien der vorgenannten Gruppen.
- Mandatsdaten, Art der Daten der Rechtsratsuchenden, der Mandanten, der Gegenseite, sonstiger Beteiligter sowie der jeweiligen (gesetzlichen) Vertreter und Kontaktpersonen: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Geburtstag, ggf. Gesundheitsdaten, ggf. Daten der Beschäftigungsverhältnisse, ggf. Bankverbindungsdaten, ggf. Daten der Sozialversicherungsträger, jeweils nur soweit zur Erledigung des Mandates erforderlich.
- Mediationsdaten, Art der Daten der Medianten, der Gegenseite, sonstiger Beteiligter sowie der jeweiligen (gesetzlichen) Vertreter und Kontaktpersonen: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, ggf. Geburtstag, ggf. Gesundheitsdaten, ggf. Daten der Beschäftigungsverhältnisse, ggf. Bankverbindungsdaten, ggf. Daten der Sozialversicherungsträger, jeweils nur soweit zur Erledigung des Mediationsverfahrens erforderlich.
- Lieferanten- und Dienstleisterdaten, Art der Daten der Mitarbeiter und Vertretungsberechtigten sowie sonstiger Kontaktpersonen: Namen, Rechtsform und Kontaktdaten, Bankverbindung.
- Daten der Güte- und Schlichtungsstelle, Art der Daten der Parteien, der Gegenseite, sonstiger Beteiligter sowie der jeweiligen (gesetzlichen) Vertreter und Kontaktpersonen: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, jeweils nur soweit zur Erledigung des Schlichtungsverfahrens erforderlich.
- Daten im Rahmen der Dozententätigkeit, Art der Daten der Auftraggeber: Namen und Anschrift, Kontaktdaten, jeweils nur soweit zur Durchführung eines Seminars, einer Schulungsmaßnahme, eines Vortrages oder der Dozententätigkeit im Allgemeinen erforderlich.
4) Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften bzw. nach § 39 BDSG, Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen zur Erfüllung der mit der Datenerhebung verfolgten Zweckbestimmung und weitere Stellen, sofern der jeweilige Betroffene in die Datenübermittlung eingewilligt hat.
5) Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen (z.B. Daten nach § 147 AO = 10 Jahre, § 50 II BRAO = 5 Jahre für Handakten). Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung weggefallen ist.
6) Geplante Datenübermittlungen an Drittstaaten
Eine Datenübermittlung an Drittstaaten findet ausschließlich statt, sofern die Übermittlung im Rahmen eines Mandats erforderlich ist. Die Datenübermittlung findet in solchen Fällen stets unter Beachtung des § 4b BDSG statt. Darüber hinaus ist eine Datenübermittlung an Drittstaaten ausgeschlossen.
Stand: Bielefeld, 1. Mai 2014